Alles Rund um die Logopädie

Informationen

Wir beantworten

Was macht man in der Logopädie?

In der logopädischen Therapie sind speziell ausgebildete Fachkräfte, die individuelle Therapiepläne erstellen und umsetzen. Sie arbeiten eng mit Patienten, deren Familien und anderen Fachleuten zusammen, um die bestmögliche Unterstützung zu bieten. Die Therapie kann in Einzel- oder Gruppensitzungen stattfinden und umfasst verschiedene Methoden, die auf die spezifischen Bedürfnisse des Patienten abgestimmt sind.

Was sind die Ziele der Logopädie?

Das Hauptziel der Logopädie ist es, die Kommunikationsfähigkeit der Patienten zu fördern und ihnen zu helfen, ihre sprachlichen und kommunikativen Fähigkeiten bestmöglich zu nutzen. Durch gezielte Übungen und Therapien können viele Menschen ihre Sprach- und Sprechfähigkeiten erheblich verbessern, was zu mehr Selbstvertrauen und einer höheren Lebensqualität führt.

Wann sollten Sie einen Logopäden aufsuchen?

Es ist ratsam, einen Logopäden zu konsultieren, wenn Sie oder Ihr Kind Schwierigkeiten mit dem Sprechen, Verstehen oder Schlucken haben. Frühzeitige Intervention kann entscheidend sein, um die bestmöglichen Fortschritte zu erzielen.

Haben Sie weitere Fragen zu der Logopädie oder ähnliches?

Wir helfen gerne!

Kostenübernahme der Logopädie-Therapien

In der Logopädie am Hafen ist es uns wichtig, dass Sie umfassend über die
Kostenübernahme für unsere Therapien informiert sind. Die Finanzierung der logopädischen Behandlungen kann je nach individueller Situation und Versicherung unterschiedlich geregelt sein. Hier sind die wichtigsten Informationen zur Kostenübernahme:

1. Gesetzliche Krankenversicherung:

Die meisten gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für logopädische Therapien, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Diese Verordnung muss von einem Facharzt (z. B. Hausarzt, Kinderarzt, Zahnarzt, Kieferorthopädie, HNO-Arzt, oder Neurologe) ausgestellt werden. Die Anzahl der Therapieeinheiten wird in der Regel ebenfalls vom Arzt festgelegt. Nach Genehmigung durch die Krankenkasse können Sie die Therapiesitzungen in unserer Praxis in Anspruch nehmen.

Bei privat Versicherten hängt die Kostenübernahme von den individuellen
Vertragsbedingungen ab. In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten für logopädische Behandlungen, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Es ist ratsam, sich vor Beginn der Therapie bei Ihrer Versicherung zu erkundigen, welche Leistungen abgedeckt sind und ob eine Genehmigung erforderlich ist.

Für Beihilfeberechtigte gelten spezielle Regelungen. Die Kosten für logopädische Therapien werden in der Regel ebenfalls übernommen, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Beihilfestelle über die genauen Bedingungen.

Sollten Sie keine Verordnung haben oder die Therapie nicht über die Krankenkasse
abgerechnet werden können, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Therapiekosten als Selbstzahler zu begleichen. In diesem Fall erstellen wir Ihnen gerne einen individuellen Kostenvoranschlag.

Unser Team in der Logopädie am Hafen steht Ihnen jederzeit für Fragen zur Kostenübernahme und zu den erforderlichen Unterlagen zur Verfügung. Wir möchten sicherstellen, dass Sie die bestmögliche Unterstützung erhalten und alle notwendigen Informationen zur Verfügung haben.

Wenn Sie weitere Informationen zur Kostenübernahme oder zu unseren Therapien wünschen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Wir sind hier, um Ihnen zu helfen!

Kinder & Jugendliche

Störungsbilder bei Kindern und Jugendlichen

Erwachsene

Störungsbilder bei Erwachsenen

Empfehlung

Heilmittelverordnung für Logopädie

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie, Ihr Kind oder ein naher Angehöriger logopädische Unterstützung benötigen, ist der erste Schritt der Weg zu einer ärztlichen Heilmittelverordnung oder einem Privatrezept. Diese können von Ihrem behandelnden Arztausgestellt werden.

Verordnung

Wer stellt die Verordnung aus?

Für Kinder: Kinderarzt,
Hals-Nasen-Ohren-Arzt ,Phoniater ,Kieferorthopäde ,Weitere Fachärzte

Für Erwachsene:
Neurologen, Allgemeinmediziner

Was beinhaltet die Erstverordnung?

Eine Erstverordnung umfasst in der Regel:
Ein Erstgespräch 10 Therapieeinheiten à 45 Minuten Die genaue Therapiedauer und -frequenz kann je nach Störungsbild variieren.
Folgeverordnungen werden in Absprache mit den Therapeuten und je nach Bedarf vom Arzt ausgestellt. Bitte bringen Sie Ihre Verordnung zu Ihrem ersten Besuch in unserer Praxis mit. Sollten Sie unsicher sein, ob eine logopädische Behandlung notwendig ist, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir vereinbaren gerne ein individuelles Beratungsgespräch.

Kosten

Kosten und Kostenübernahme

Die logopädische Therapie ist eine Kassenleistung. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren werden die Kosten vollständig von der Krankenkasse übernommen. Für Erwachsene, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, fällt eine Zuzahlungsgebühr von 10% der Heilmittelverordnung an, zusätzlich zu einer Rezeptgebühr von 10€.

Es besteht die Möglichkeit, sich von diesen Gebühren befreien zu lassen. Für weitere Informationen zum Thema „Befreiungsantrag“ wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse. Gerne unterstützen wir Sie auch in diesem Anliegen.